Ackermann

Die Konjunkturkomponente des Grundgesetzes

Die konjunkturbedingte Kreditaufnahme im System der Kreditermächtigungen, europarechtlichen und gesamtwirtschaftlichen Verpflichtungen der Finanzverfassung

Mohr Siebeck

ISBN 978-3-16-200304-1

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Bibliografische Daten

Fachbuch

Buch. Softcover

2026

Umfang: 416 S.

Format (B x L): 15,5 x 23,2 cm

Verlag: Mohr Siebeck

ISBN: 978-3-16-200304-1

Produktbeschreibung

Die Konjunkturkomponente des Grundgesetzes bildet neben der Strukturkomponente und der Notlagenverschuldung eine von drei Kreditermächtigungen der Schuldenbremse. Sie befähigt die Haushaltsgesetzgeber von Bund und Ländern zur Verschuldung in Abhängigkeit von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Sie hat die keynesianische Ausrichtung der Fiskalpolitik seit den 1960er Jahren gestärkt und sich zugleich von der ursprünglichen Konzeption der Globalsteuerung gelöst, neue Maßstäbe und Ziele in der Verbindlichkeit des Verfassungsrechts definiert und überprüfbar gemacht: Weicht die erwartete Wirtschaftsentwicklung von der Normallage ab, werden Kreditaufnahme und Tilgung zur Pflicht. Deren Umfang und Zeitpunkt bestimmt sie zahlenmäßig durch ein einfachgesetzlich konkretisiertes und am Europarecht ausgerichtetes Verfahren. Es berücksichtigt, dass die Konjunkturkomponente dem Funktionieren der automatischen Stabilisatoren dient und einen symmetrischen Verschuldungsausgleich in einem mittel- bis langfristigen Zeitraum verlangt. Die Konjunkturkomponente zielt damit nicht mehr auf wirtschaftliches Wachstum, sondern auf eine stationäre Wirtschaft und verzichtet auf einen fiskalischen Impuls für den Aufschwung. Sie trennt den staatlichen Verschuldungsraum in einen strukturellen und einen konjunkturellen Teil, überantwortet dadurch Investitionen im europarechtlich für tragfähig erachteten Rahmen der Strukturkomponente, verleiht konjunkturbedingten Schulden einen temporären Charakter und eröffnet nur in der finanzverfassungsrechtlichen Notlage weitergehende Steuerungsmöglichkeiten.
The cyclical component ( Konjunkturkomponente ) of the German Basic Law constitutes, alongside the structural component ( Strukturkomponente ) and emergency borrowing, one of three borrowing authorizations of the Schuldenbremse (debt brake). It enables the federal and state budget legislators to incur debt depending on overall economic developments. Strengthening the Keynesian orientation of fiscal policy since the 1960s, it has simultaneously departed from the original concept of global economic steering ( Globalsteuerung ), establishing new standards and objectives within the binding framework of constitutional law and making them verifiable. If the expected economic development deviates from normal conditions, borrowing and repayment become mandatory. The scope and timing of such borrowing are numerically determined through a procedure defined by statute and aligned with European law. This procedure takes into account that the cyclical component serves the functioning of automatic stabilizers and requires a symmetric balance of debt over the medium to long term. Thus, the cyclical component no longer aims at economic growth but rather at a stationary economy, foregoing any fiscal stimulus for an upswing. It divides the state's borrowing capacity into structural and cyclical parts, thereby assigning investment to the structural component within the framework considered sustainable under European law, granting cyclical debt a temporary character, and permitting further fiscal interventions only in cases of constitutional fiscal emergency.

Autorinnen und Autoren

Produktsicherheit

Hersteller

Jana Trispel

Wilhelmstraße, 18
72074 Tübingen, DE

trispel@mohrsiebeck.com

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