Hoch im Kurs: Ihr Aktienrechts-Update nach ARUG II und DCGK 2020
Seit 1.1.2020 ist es in Kraft: das ARUG II mit den neuen Regelungen u.a. zu:
- Say-on-Pay: Mitspracherechte der Aktionäre bei der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand
- Related-Party-Transactions: Geschäfte mit der Gesellschaft nahestehenden Unternehmen und Personen
- Know-your-Shareholder: bessere Identifikation und Information von Aktionären
- Verbesserung der Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern.
Der DCGK 2020 ist komplett überarbeitet, inhaltlich dem ARUG II angepasst und jetzt neu nach Aufgaben gegliedert.
Wesentliche Neuerungen betreffen die
- Einführung von Grundsätzen zur Information über die wesentlichen rechtlichen Vorgaben für verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Anforderungen an die Unabhängigkeit von Anteilseignern im Aufsichtsrat (mit neuem Kriterienkatalog)
- Empfehlungen zur Vorstandsvergütung (entsprechend den Anforderungen des ARUG II)
- vereinfachte Berichterstattung über die Corporate Governance.
Klare Kaufempfehlung: Alle Werke sind jetzt auf dem aktuellen Stand von ARUG II und DCGK 2020 –Know-how aus erster Hand, von dem Sie profitieren.
Diese staatliche Studienfinanzierung soll für mehr Gerechtigkeit im deutschen Hochschulsystem sorgen, in dem jungen Menschen eine Ausbildung finanziert wird. Seit seiner Einführung vor über 50 Jahren konnten durch das BAföG Millionen Menschen studieren.
Wer BAföG erhält, muss später die Hälfte der finanziellen Hilfe (zinsloses Darlehen) zurückzahlen, die andere Hälfte wird als Zuschuss gewährt, um das Studium finanzieren zu können.
Ob dir BAföG bewilligt wird, hängt von der Höhe deines Einkommens und das deiner Eltern oder deines Ehe-/Lebenspartners bzw. -partnerin ab. Auch die Höhe der BAföG-Förderung bemisst sich danach.
Der BAföG-Höchstsatz für die Finanzierung eines Studiums beträgt derzeit maximal 934 Euro pro Monat, wobei du davon auch deine Kranken- und Pflegeversicherung zahlen musst, wenn du bei deinen Eltern nicht mehr gesetzlich familienversichert bist (bis 25 Jahre). Bist du noch familienversichert, kannst du maximal 812 Euro bekommen. Ab dem Wintersemester 2024/25 erhöht sich der Höchstsatz auf 992 Euro.
Die Wohnkostenpauschale beträgt aktuell 360 Euro für Miete und Nebenkosten – übrigens unabhängig davon, wie viel du wirklich für deine Wohnung zahlst. Ab dem Wintersemester 2024/25 erhöht sich die Wohnkostenpauschale auf 380 Euro.
Förderfähig ist ein Erststudium in Vollzeit; ein Zweitstudium wird nur dann gefördert, wenn es direkt auf dem Erststudium aufbaut (beispielsweise, wenn du ein Bachelorstudium und anschließend ein Masterstudium absolvierst). BAföG muss jedes Jahr neu beantragt werden, um das Studium finanzieren zu können.
Ab dem Wintersemester 2024/25 gibt es außerdem weitere Neuerungen:
- Zum einen eine einmalige Studienstarthilfe von 1000 Euro. Diese kannst du erhalten, wenn du oder deine Eltern vor dem Studium Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder andere Sozialleistungen bekommen haben. Die Studienstarthilfe soll junge Menschen bei Ausgaben unterstützen, die mit dem Studienstart verbunden sind (z. B. Laptop, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution). Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet. Im Gegensatz zum Bafög, das du zur Hälfte zurückzahlen musst, musst du die Studienstarthilfe nicht zurückzahlen.
- Künftig kannst du über die Förderungshöchstdauer hinaus ein Flexibilitätssemester in Anspruch nehmen. Damit kannst du dich beispielsweise ganz in Ruhe auf deine Abschlussarbeit konzentrieren, selbst wenn du die formale Regelstudienzeit schon leicht überschritten hast.
- Die Freibeträge für das Einkommen der Eltern, nach denen sich bemisst, ob du Bafög erhältst oder nicht, steigen Ende dieses Jahres um 5,25 Prozent. Beispielsweise erhöht sich damit bei verheirateten Eltern der Freibetrag von derzeit 2.415 Euro auf 2.540 Euro.
Detaillierte Informationen findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung www.bafög.de. Dort kannst du auch gleich den Antrag online einreichen.
Tipp: Informiere dich auch persönlich in der jeweiligen Beratungsstelle deines Studierendenwerkes.
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beck-online. Handels- und Gesellschaftsrecht PLUS
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