Beck'scher VOB- und Vergaberechtskommentar - Vierbändige Ausgabe, Band 2: VgV, SektVO, VSVgV, KonzVgV, VOB Teil A
3. Auflage
C.H.BECK
ISBN 978-3-406-69952-8
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Bibliografische Daten
Kommentar
Buch. Hardcover (In Leinen)
3. Auflage. 2019
Umfang: Rund 1700 S.
Format (B x L): 6,0 x 24,0 cm
Verlag: C.H.BECK
ISBN: 978-3-406-69952-8
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Produktbeschreibung
Dieser Band aus der Reihe der Beck'schen Großkommentare zum Bau-Vergaberecht behandelt das gesamte Vergaberecht.
Durch die Vergaberechts- Reform wird die bisher komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts vereinfacht. Die wesentlichen Regelungen werden im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zusammengeführt und vereinheitlicht. Einzelheiten der Vergabeverfahren werden in Rechtsverordnungen geregelt.
Vorteile auf einen Blick:
- Vergaberecht auf aktuellstem Stand mit der Reform 2016, mit UVgO von 2017
- versierte Sachkenner und Wissenschaftler bieten umfassende Kommentierung auf höchstem Niveau
- intensive Durchdringung der Einzelfragen, ohne die praktische Anwendbarkeit außer Acht zu lassen
Zur Neuauflage:
Im 4. Teil des GWB werden die Grundsätze der Vergaberechts und der Rechtsschutz ausgestaltet, sie sind im Band 1 des Werkes kommentiert.
Band 2 fasst die einzelnen vergaberechtlichen Verordnungen zusammen. In der Vergabevorordnung werden die verschiedenen Verfahrensformen erläutert. Die Regeln für spezieller vergaberechtlicher Themen werden in gesonderten Verordnungen geregelt:
Vergabeverordnung
Die VgV regelt das Vergabeverfahren. Er umfasst die Zulassungsvoraussetzungen für die Wahl einer Verfahrensart und Regeln zum genauen Ablauf der einzelnen Verfahrensarten. Als wesentliche Neuerung enthält die Vergabeverordnung nunmehr genaue "Fahrpläne" zur Durchführung der jeweiligen Verfahrensart. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Eignung und auf sonstigen Anforderungen an Unternehmen.
Sektorenverordnung
Die SektVO regelt die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung durch Sektorenauftraggeber (z.B. kommunale Versorgungswirtschaft.
Konzessionsvergabeverordnung
In der neuen Verordnung KonzVgV finden sich erstmals Vorschriften zur Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen. Konzessionen sind in der Regel langfristige und komplexe Vereinbarungen, bei denen der Konzessionsnehmer Verantwortlichkeiten und Risiken übernimmt, die üblicherweise vom Konzessionsgeber getragen werden und normalerweise in dessen Zuständigkeit fallen. Dafür erhält er den wirtschaftlichen Nutzen der baulichen Anlage oder der Dienstleitung.
Verteidigungs- und Sicherheitsbereich
Durch die VSVgV werden für die Beschaffung iim "Sicherheitsbereich" einheitliche EU-weite Verfahrensregeln geschaffen.
Vergabestatistikverordnung
Die VergStatVO ist ein neues Regelwerk zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen. Sie gibt den öffentlichen Auftraggebern erstmalig die Übermittlung statistischer Daten an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über die die von ihnen durchgeführten Vergaben öffentlicher Aufträge und Konzessionen vor.
Unterschwellenvergabeordnung
Die neue UVgO ersetzt die bisherige VOL/A. Nach ihrer Einführung ersetzt die UVgO die VOL Teil A (VOL/A) Die Vorschriften der UVgO gelten nach ihrer Einführung für alleVergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB.
Zielgruppe:
Mit der öffentlichen Auftragsvergabe Befasste in Unternehmen, Behörden, Verwaltung und Justiz sowie der Anwaltschaft.
Autorinnen und Autoren
Kundeninformationen
Hinweis:Die beiden Bände des Beck'schen Vergaberechtskommentars sind auch ohne die Teile B und C des Beck’schen VOB-/Vergaberechtskommentars der 3. Auflage zum Vorzugspreis beziehbar.
Zum zweibändigen Gesamtwerk
Autoren Herausgegeben von Prof. Dr. Martin Burgi und Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL.M. Autoren: Dr. Tina Bergmann, Rechtsanwältin, Dr. Jens Biemann, Rechtsanwalt, Prof. Dr. Marc Bungenberg, LL.M., Prof. Dr. Martin Burgi, Alik Dörn, LL.M., Rechtsanwalt, Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL.M., Dr. Pascal Friton, LL.M., Rechtsanwalt, Dr. Sandra Haak, Rechtsanwältin, Dr. Heiko Hofmann, Rechtsanwalt, Dr. Michaela Hogeweg, Rechtsanwältin, Dr. Lutz Horn, Rechtsanwalt, Dr. Alexander Hübner, Dr. Stefan Hüttinger, Rechtsanwalt, Reinhard Janssen, Ministerialrat, Dr. Ute Jasper, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Marcel Kau, Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur., Dr. Frauke Koch, Dr. Wolfram Krohn, Rechtsanwalt, Dr. Christoph Krönke, Dr. Stephen Lampert, Rechtsanwalt, Dr. Isabel Langenbach, Mag.rer.publ., Rechtsanwältin, Dr. Irene Lausen, Ministerialrätin, Dr. Pascale Liebschwager, Rechtsanwältin, Dr. Alexandra Losch, Rechtsanwältin, Dr. Stefan Mager, Dr. Jenny Mehlitz, Rechtsanwältin, Dr. Marc Opitz, Rechtsanwalt, Tobias Osseforth, Mag.rer.publ., Rechtsanwalt, Dr. Olaf Otting, Rechtsanwalt, Florian Rast, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Stephan Rechten, Rechtsanwalt, Dr. Robin Ricken, Rechtsanwalt, Prof. Dr. Stephan Rixen, Stefan Schelhaas, LL.M., Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Dr. Tobias Schneider, Rechtsanwalt, Dr. Jan Seidel, Rechtsanwalt, Dr. Maximilian Wanderwitz, Prof. Dr. Mark Wietersheim, Rechtsanwalt, Daniel Wolff, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger und Dr. Christopher Wolters, Rechtsanwalt
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