Behre

Deutsche Erbengemeinschaft und italienische comunione ereditaria

Eine historisch-vergleichende Untersuchung

Mohr Siebeck

ISBN 978-3-16-200238-9

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Bibliografische Daten

Fachbuch

Buch. Softcover

2026

Umfang: 460 S.

Format (B x L): 15,5 x 23,2 cm

Verlag: Mohr Siebeck

ISBN: 978-3-16-200238-9

Produktbeschreibung

If a deceased person has multiple heirs, the law has to answer a number of important questions: Who may administer, take possession of and use the deceased's assets and to what extent? Who is liable for the debts left by the deceased and to what extent, and to whom must the deceased's creditors turn? As substantive inheritance law has so far been spared fundamental standardization, European countries answer these questions differently. The German community of heirs was essentially developed from that of Prussian land law. Today, it presents itself as a community of joint heirs in which the co-heirs are generally treated as a collective until the estate is divided. Although the Italian Codice civile of the 19th century goes back to the Code Napoléon, it was also significantly influenced by Austrian law and was reissued in 1942. Today, the comunione ereditaria presents itself as a hybrid form, in which the legal power of the individual heir still extends further than in Austria, but his responsibility for the liabilities of the estate has also increased. On the one hand, this work examines the question as to which historical assessments have given the community of heirs of the German Civil Code and that of the Italian Civil Code their current forms and, on the other hand, sheds light on the currently applicable German and Italian law.
Wird ein Verstorbener von mehreren Personen beerbt, hat das Recht eine Vielzahl bedeutender Fragen zu beantworten: Wer darf das Vermögen des Verstorbenen in welchem Umfang verwalten, in Besitz nehmen und für sich nutzbar machen? Wer haftet in welcher Höhe für die vom Erblasser hinterlassenen Verbindlichkeiten und an wen müssen die Gläubiger des Erblassers sich wenden? Da das materielle Erbrecht bislang von grundlegender Vereinheitlichung verschont geblieben ist, beantworten die europäischen Staaten diese Fragen unterschiedlich. Die deutsche Erbengemeinschaft ist im Wesentlichen aus jener des preußischen Landrechts entwickelt worden. Sie präsentiert sich heute als Gesamthandsgemeinschaft, in der die Miterben bis zur Nachlassteilung grundsätzlich als Kollektiv behandelt werden. Der italienische Codice civile des 19. Jahrhunderts geht zwar auf den Code Napoléon zurück, hat jedoch auch bedeutende Einflüsse aus dem österreichischen Recht erfahren und wurde im Jahre 1942 neu aufgelegt. Heute stellt sich die comunione ereditaria als Hybridform dar, in der die Rechtsmacht des einzelnen Erben nach wie vor weiter reicht als hierzulande, sich aber auch seine Verantwortung für die Nachlassverbindlichkeiten verstärkt hat. Kira Behre geht einerseits der Frage nach, welche historischen Veranlagungen der Erbengemeinschaft des BGB und jener des italienischen Codice civile ihre heutigen Formen gegeben haben und beleuchtet andererseits das derzeit geltende deutsche und italienische Erbenmehrheitsrecht im funktionalen Vergleich. Die Arbeit wurde mit dem Carl-von-Rotteck-Promotionspreis 2025 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg i.Br. ausgezeichnet.

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Jana Trispel

Wilhelmstraße, 18
72074 Tübingen, DE

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