Bornemann / von Coelln / Hepach / Himmelsbach / Lörz

Bayerisches Mediengesetz

Kommentar und Textsammlung

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Kommentar

Loseblatt. In 2 Ordnern

Loseblattwerk mit 43. Aktualisierung. 2017

Rund 1500 S.

Nomos. ISBN 978-3-7890-4315-4

Gewicht: 2700 g

Stand: 2017

Produktbeschreibung

Der Kommentar zum Bayerischen Mediengesetz von Bornemann/v. Coelln/Hepach/Himmelsbach/Lörz hat sich längst zu einem Standardwerk der rundfunkrechtlichen Literatur entwickelt. Denn er bietet weit mehr als sein Titel verspricht. Außer fundierten Erläuterungen des besonderen bayerischen Rundfunkmodells enthält er Kommentierungen, die ohne weiteres auf Privatfunkordnungen anderer Länder übertragbar sind.

Das gilt namentlich für die Erläuterungen der bundeseinheitlich geltenden Bestimmungen zum Jugendschutz, zur Kurz- berichterstattung, zur Werbung, zum Sponsoring und zu Gewinnspielen, aber auch zur Rechtsnatur der Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten, zur Stellung der KEK, KJM und ZAK.

Darüber hinaus weisen die Erläuterungen zur staatlichen Rechtsaufsicht (Art. 19) oder die verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten sowie für die Straftat und die meisten Ordnungswidrigkeiten des Art. 37 Abs. 1 deutlich über die bayerische Situation hinaus und sind für Fälle in anderen Ländern fruchtbar zu machen. Von allgemeinem Interesse ist ferner die Kommentierung der Verjährungsvorschrift (Art. 38), die Parallelen in vielen Rundfunkgesetzen hat.

Aber auch aus den Erläuterungen zum Gegendarstellungsrecht (Art. 18), zum Radio- und Fernsehtext (Art. 27), zu den Pilotprojekten (Art. 30) oder der Zuordnung von Übertragungskapazitäten (Art. 32) lassen sich gewinnbringend Lösungsansätze für rundfunkrechtliche Fälle in anderen Ländern entwickeln.

Der ständig aktualisierte Textteil enthält alle für die Rundfunkveranstaltung wichtigen Rechtsquellen des bayerischen Landesrechts, alle bundeseinheitlich geltenden Vorschriften für private Rundfunkangebote einschließlich der Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten und der europarechtlichen Bestimmungen.

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