Kollektive Informationspflichten und das individuelle Informationsrecht des Kommanditisten
Eine rechtsdogmatische Untersuchung aus Anlass der Reform des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG
Herbert Utz
ISBN 978-3-8316-4952-5
Standardpreis
Bibliografische Daten
Fachbuch
Buch. Softcover
2022
Umfang: 422 S.
Format (B x L): 14,5 x 20,5 cm
Gewicht: 587
Verlag: Herbert Utz
ISBN: 978-3-8316-4952-5
Weiterführende bibliografische Daten
Das Werk ist Teil der Reihe: Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 850
Produktbeschreibung
Vor diesem Hintergrund bestand das Ziel dieser Arbeit zunächst darin, das sog. „kollektive Informationsrecht“ unter besonderer Berücksichtigung der aus dem Körperschaftsrecht bekannten „Lehre vom Organrecht“ zu untersuchen und abzugrenzen. Sodann wurde unter Weiterentwicklung der „Lehre vom Informationsbedürfnis“ herausgearbeitet, dass § 166 Abs. 1 HGB im Sinne (und vor dem Hintergrund) des einheitlichen Stammrechts auf Information fortzubilden ist, das zudem als schlechthin unentziehbares Recht unabdingbar ist.
Ein weiteres Ziel der Arbeit bestand darin, die Änderungen durch das MoPeG, die zum 01.01.2024 in Kraft treten, zu analysieren und kritisch zu bewerten. Dem Gesetzgeber ist es nur bedingt gelungen, das individuelle Informationsrecht des Kommanditisten zu stärken.
Autorinnen und Autoren
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