Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Loseblattwerk mit 57. Aktualisierung
Kommunal- und Schul-Verlag
ISBN 978-3-88061-594-6
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Bibliografische Daten
Kommentar
Loseblatt. In 2 Ordnern
Loseblattwerk mit 57. Aktualisierung. 2018
Umfang: Rund 2164 S.
Format (B x L): 16,5 x 23,5 cm
Gewicht: 6000
Stand: April 2018
Verlag: Kommunal- und Schul-Verlag
ISBN: 978-3-88061-594-6
Produktbeschreibung
Der aktuelle Stand enthält die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes vom 16. 8. 2017. Die Neufassung des § 58 NSchG konkretisiert nunmehr auch eine allgemeine Mitwirkungspflicht der Schülerinnen und Schüler an der Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule. Sie umfasst auch ein Verbot der Vollverschleierung (Nikap, Burka) für Schülerinnen an öffentlichen Schulen. Eingehend wird die neue Rechtslage erläutert. Eingearbeitet wurden die neuesten Fassungen untergesetzlicher Regelungen - insbesondere die neue Nds. ArbZVO Schule - sowie die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung zum Schulrecht.
Dargestellt wird die Schulsozialarbeit und wird der Frage nachgegangen, ob eine Aufnahme in das NSchG zu erfolgen hat. Eingehend erläutert wird die Arbeitszeit der Lehrkräfte und ob sie beim Ausscheiden aus dem Dienst Abschiedsgeschenke der Kollegen und der Eltern entgegennehmen dürfen. Die Handhabung des Budgets aus Landesmitteln und kommunalen MItteln wird umfassend dargestellt. Erläutert wird, was unter einer Remonstration zu verstehen ist und wie das Verfahren abläuft. Aufnahme gefunden haben die Standorte der Schulen in freier Trägerschaft des Bistümer Hildesheim, Osnabrück und Münster.
Die umfassende Sachkenntnis und die weitreichenden Erfahrungen des Autorenteams lassen keine Fragen offen. Die Schulpraxis findet besondere Berücksichtigung. U.a. wird dargestellt: Muss eine Schule Gebetsräume einrichten? Ab wann müssen Kinder von Asylbewerbern und Flüchtlingen beschult werden? Wann hat die Schule einen Nachteilsausgleich zu gewähren? Dürfen in Sprachlernklassen auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Unterricht erteilen? Wer haftet bei Urheberrechtsverletzungen von Lehrkräften? Fallen E-Zigaretten unter das Rauchverbot an Schulen? Kann ein Schüler gegen die Schule vorgehen, wenn sein Handy über das Wochenende einbehalten wurde?
Der Kommentar mit seinem tiefgegliederten Inhaltsverzeichnis ist heute eine unentbehrliche Arbeitshilfe für Schulleitungen, Schulgremien, Lehrkräfte, Eltern- und Schülervertretungen, Schulträger, Schulverwaltungen, Gerichte, Rechtsanwälte und am Schulleben Interessierte.
Autorinnen und Autoren
Kundeninformationen
Zu den Autoren Die Autoren sind erfahrene Schulpraktiker. Ltd. Regierungsdirektor a.D. Jürgen Brockmann leitete das Dezernat Schulrecht, die Schulabteilung der Bezirksregierung Hannover und anschließend die Regionalabteilung Hannover der NLSchB. Vors. Richter am Verwaltungsgericht Hannover Klaus-Uwe Littmann ist mit seiner Kammer u.a. zuständig für Schulrecht, Hochschulrecht und Prüfungsrecht. Ltd. Regierungsdirektor Thomas Schippmann leitet das Dezernat Finanzen, Recht und Personal der Regionalabteilung Osnabrück der NLSchB und ist Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück
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