Insolvenz- und Sanierungsrecht aktuell
Insolvenz- und Sanierungsberater sind mit grundlegenden rechtlichen Neuerungen konfrontiert. Zum einen durch das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (CovInsAG) vom 27.3.2020 und zum anderen durch das neue Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), das zum 1.1.2021 in Kraft getreten ist.
Das neue SanInsFoG setzt die EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen in deutsches Recht um. Ferner enthält es (vorübergehende) Anpassungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts mit dem Ziel, die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern.
Das StaRUG wird die Restrukturierung von Unternehmen maßgeblich verändern, denn es bietet erstmals einen gesetzlichen Rahmen, sich außerhalb einer Insolvenz grundlegend sanieren zu können.
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