DStR • Deutsches Steuerrecht

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Organ der Bundessteuerberaterkammer

58. Jahrgang

C.H.BECK

ISBN 0949-7676

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Bibliografische Daten

Zeitschrift

Zeitschrift inkl. Online-Nutzung. Geheftet

58. Jahrgang. 2020

Inkl. Datenbank Beck SteuerDirekt.

Verlag: C.H.BECK

ISBN: 0949-7676

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Steuerberater und die DS-GVO: Wie lange dürfen Akten aufbewahrt werden?
Aktueller Beitrag aus der DStR hier zum Nachlesen.

Urteile BGH / LG Bonn

Auszüge aus den Urteilen des BGH und LG Bonn zur Einsichtspflicht eines Steuerberaters:


"…Grundsätzlich darf der Steuerberater auf den Fortbestand einer höchstrichterlichen Rechtsprechung vertrauen … Maßgeblich ist die jeweils aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung im Zeitpunkt der Beratung. Über deren Entwicklung muss sich der Berater anhand der … einschlägigen Fachzeitschriften unterrichten … In Betracht kommen vor allem das vom Bundesfinanzministerium herausgegebene Bundessteuerblatt und die von der Bundessteuerberaterkammer herausgegebene Zeitschrift 'Deutsches Steuerrecht'."


BGH, Urteil vom 25.9.2014 – IX ZR 199/13

"Solange sich der Steuerberater an der bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH und des BVerfG orientiert, arbeitet er pflichtgemäß. … Man kann deshalb von ihm regelmäßig nur verlangen, die Entscheidungen zur Kenntnis zu nehmen, die im Bundessteuerblatt und in der Zeitschrift Deutsches Steuerrecht – dem Organ der Bundessteuerberaterkammer – veröffentlicht worden sind. Die Zeitschriften „Neue Wirtschaftsbriefe”, „wistra”, „Finanzrundschau” und „Entscheidungen der FG (EFG)” gehören nicht zur Standardausstattung einer Steuerberatungspraxis. Die unterlassene Kenntnisnahme dortiger Veröffentlichungen kann dem Berater somit nicht zum Vorwurf gemacht werden."
 
LG Bonn, Urteil vom 27.5.2008 – 15 O 467/07


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