Hacks / Wellner / Häcker

Erscheint in Kürze

Schmerzensgeld - Beträge 2019

inkl. Online-Version mit juris-Rechtsprechung

37. Auflage

Deutscher Anwaltverlag

ISBN 978-3-8240-1547-4

Standardpreis


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Bibliografische Daten

Praxisliteratur

Buch mit CD-ROM. Softcover

37. Auflage. 2018

Umfang: 880 S.

Format (B x L): 21 x 29,7 cm

Gewicht: 2320

Verlag: Deutscher Anwaltverlag

ISBN: 978-3-8240-1547-4

Weiterführende bibliografische Daten

Das Werk ist Teil der Reihe: Rechtsprechungssammlungen

Produktbeschreibung

Verkehrs- und Versicherungsrechtler, aber auch Allgemeinanwälte haben häufig mit Fällen zu tun, in denen es für Ihre Mandanten um Schmerzensgeld geht. Das Problem: Es gibt unzählige Arten der körperlichen und psychischen Verletzung, die es schwierig machen, einen angemessenen Betrag zu fordern. Zudem haben Klienten wegen extremer Schmerzensgelder in den USA oft überzogene Vorstellungen. Die Lösung: Die neue, 37. Auflage des bewährten Klassikers "SchmerzensgeldBeträge" mit über 5.000 Urteilen! 

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Schmerzensgeld: Wie Sie mit realistischen Forderungen mehr Geld für Ihre Mandanten herausholen 

Schmerzensgeldfälle sind häufig emotional aufgeladen, denn Ihren Mandanten wurden Verletzungen zugefügt, und sie sind auf Ihre Hilfe angewiesen, wenn es darum geht, eine angemessene Entschädigung in Form eines Schmerzensgeldes zu erstreiten. Nur: Was ist angemessen? Sie als Anwalt müssen hier das richtige Maß finden. Denn auch wenn die Entscheidung über die Höhe des Schmerzensgelds letztlich im Ermessen des Gerichts liegt, so sind die Erfolgsaussichten für Sie und Ihren Mandanten ungleich höher, wenn Sie mit einer realistischen Summe an den Start gehen. 

Dabei hilft das Nachschlagewerk "SchmerzensgeldBeträge 2019", in denen über 5.000 Urteile, alphabetisch sortiert nach Art der Verletzung, enthalten sind - so zum Beispiel die beiden folgenden, die neben über 150 weiteren Entscheidungen neu in die 37. Auflage aufgenommen wurden: 

Außergewöhnliche Schmerzensgeldfälle, die Sie kennen sollten 

Kein Schmerzensgeldfall ist wie der andere und immer wieder kommt es zu unerwarteten Wendungen. Beachtenswert ist z.B. das Urteil des OLG Frankfurt vom 6.9.2017 (Aktenzeichen: 6 U 216/16): Hier erhielt die Witwe, die zusehen musste, wie ihr Mann bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam, für den erlittenen Schockschaden ein ungewöhnlich hohes Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 EUR

Auch das Urteil des OLG Saarbrücken vom 23.11.2017 (Aktenzeichen: 4 U 26/15) ist besonders: Hier kam es aufgrund eines falschen aussagepsychologischen Gutachtens im Strafprozess zu einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs. Das Urteil wurde aufgehoben und dem fälschlich Verurteilten ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 60.000 EUR zugesprochen. 

5.000 Urteile - die einzige Schmerzensgeldtabelle mit dieser Anzahl an Urteilen 

Die neue, 37. Auflage der "SchmerzensgeldBeträge" enthält nicht nur diese beiden Entscheidungen, sondern auf 850 Seiten ca. 3.000 Urteile! Auf der beiliegenden CD-ROM sind über 5.000 Schmerzensgeld-Urteile enthalten. Die Online-Recherche ist verlinkt mit der juris-Datenbank und ermöglicht per Mausklick das Aufrufen der vollständigen Entscheidung. 

Dank der alphabetischen Sortierung nach Verletzungsarten finden Sie schnell das Urteil, dass zu Ihrem Fall am besten passt. Besonders hilfreich: Das ausgeurteilte Schmerzensgeld wird bei allen alten Entscheidungen mithilfe des aktuellen Verbraucherpreisindexes angepasst - so sind z.B. 2.500 EUR im Jahr 2005 heute 2.800 EUR wert. 

Die "SchmerzensgeldBeträge 2019" helfen Ihnen schnell und übersichtlich dabei, dass Ihr Mandat für den erlittenen Schmerz angemessen entschädigt wird! 

Jetzt Schmerzensgeld richtig einfordern!

Autorinnen und Autoren

Kundeninformationen

Autoreninfo Susanne Hacks (†), Volljuristin, ist Urheberin der „SchmerzensgeldBeträge". Sie war von 1958 bis 1974 in der Juristischen Zentrale des ADAC tätig und setzte sich engagiert für eine höhere Bemessung der Schmerzensgelder, insbesondere für schwere Verletzungen, durch deutsche Gerichte ein.


Wolfgang Wellner, Richter im VI. Zivilsenat (Haftungssenat) des BGH, ist seit Dezember 1999 Richter am BGH und dort Mitglied des u.a. für das Schadensersatzrecht und insbesondere für das Verkehrsunfallrecht zuständigen VI. Zivilsenats. Er ist u.a. Referent zahlreicher Veranstaltungen im Bereich des Schadensrechts, Dozent der DeutschenAnwaltAkademie und leitet verschiedene Arbeitskreise beim Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar.

Weitere Titel dieses Autors: BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden, BGH-Rechtsprechung zum Personenschaden

Dr. Frank Häcker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht, hat seinen Schwerpunkt u.a. in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen Unfallgeschädigter. Sein besonderes Anliegen liegt dabei in der Beratung von Schwerstgeschädigten und Angehörigen von getöteten Unfallopfern. Im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen ist er als Dozent für Rechtsanwälte tätig.

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