Heuser

Erschienen: 24.06.2026

Die Strafbarkeit des untauglichen Versuchs: Ein strafbegründender Irrtum?

Eine Studie zur dogmengeschichtlichen Entwicklung des untauglichen Versuchs und seiner irrtumsbedingten Straflosigkeit nach geltendem Recht

Duncker & Humblot

ISBN 978-3-428-19825-2

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Bibliografische Daten

Fachbuch

Buch. Hardcover

2026

Umfang: 353 S.

Format (B x L): 15.7 x 23.3 cm

Gewicht: 400

Verlag: Duncker & Humblot

ISBN: 978-3-428-19825-2

Weiterführende bibliografische Daten

Das Werk ist Teil der Reihe: Schriften zum Strafrecht

Produktbeschreibung

»Criminal Liability for an Impossible Attempt: Caused by a Mistake of Fact? A Study on the Historical Development of the Doctrine of the Impossible Attempt and its Impunity under Current Law due to the Mistake of Fact«: The criminal liability for impossible attempts is widely accepted. From a subjective point of view, it is said that the perpetrator’s erroneous belief regarding the objective feasibility of the act justifies punishment, i.e. a mistake of fact. However, according to Section 16(1) of the German Criminal Code, such a mistake leads not to a finding of intent and criminal liability, but to a denial of both. Therefore, the criminal liability for impossible attempts is incompatible with applicable law.
Die Strafbarkeit des sog. untauglichen Versuchs ist heute weitgehend konsentiert. Strafbegründend soll in subjektiver Hinsicht die irrige Vorstellung des Akteurs von der objektiven Tauglichkeit der Tat sein. Damit gründet sie scheinbar auf einem Tatbestandsirrtum. Nach geltendem Gesetzesrecht (§ 16 Abs. 1 S. 1 StGB) führt ein Tatbestandsirrtum jedoch nicht zur Vorsatz- und Strafbarkeitsbegründung, sondern umgekehrt zur Vorsatz- und Strafbarkeitsverneinung. Der gesetzesverkehrend gehandhabte Tatbestandsirrtum im Falle eines untauglichen Versuchs vermag dessen behauptete Strafbarkeit also gerade nicht zu begründen. Die rechtsirrige Behauptung der Strafbarkeit des untauglichen Versuchs erweist sich daher als gesetzeswidrig. Anhand eines dogmengeschichtlichen Durchgangs lässt sich vielmehr zeigen, dass es sich bei der gegenwärtig konsentierten Strafbarkeitsbehauptung um nichts anderes als eine Irrlehre im Sinne einer rechtsirrigen Irrtumslehre handelt.

Autorinnen und Autoren

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Hersteller

Duncker & Humblot GmbH

Carl-Heinrich-Becker-Weg 9
12165 Berlin, DE

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