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Rechtsgeschäftliches Denken in der Frühkultur Ägyptens
Teil II
Herbert Utz
ISBN 978-3-8316-4688-3
Standardpreis
Bibliografische Daten
Buch. Hardcover
2020
Umfang: 480 S.
Format (B x L): 14 x 20,5 cm
Gewicht: 721
Verlag: Herbert Utz
ISBN: 978-3-8316-4688-3
Weiterführende bibliografische Daten
Das Werk ist Teil der Reihe: Rechtshistorische Untersuchungen; 2
Produktbeschreibung
Darum haben auch unsere heutigen Haupttermini wie Vertrag, Eigentum und Besitz einmal ihren historischen Anfang gehabt und zwar, wie wir wissen, neben anderen Geschäftsarten im klassischen römischen Recht, wogegen im alten Griechenland wie auch in Ägypten noch ein älteres Rechtssystem herrschte.
Wie soll man dieses benennen? Wir können dies logisch durch unseren Oberbegriff zu Eigentum und Besitz als ‚Herrschaftsrechte‘ kurz als ein ‚herrschaftsrechtliches System‘ festhalten. Auch es dient dazu, einen wirtschaftlichen Effekt, rechtlich als ‚GGeschäft‘ geregelt unter Parteien abzuwickeln. Ob aber hiezu erst ein vorbereitender, verbindlicher Akt wie ein ‚contractum‘ ( Vertrag), wie er schon bei den Römern voranzugehen pflegt, auf dessen „Erfüllung“ es ankommt – oder aber ägyptisch grundsätzlich gleich mit dem Vollzugsakt zwecks Austausches zu beginnen ist, auf dessen Regelung es nun ankommt, macht den Unterschied zwischen Rechtssystemen aus.
Autorinnen und Autoren
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