Die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts für die Verfolgung extremistischer Einzeltäter
C.H.BECK
ISBN 978-3-406-48632-6
Standardpreis
Bibliografische Daten
Einzeldarstellung
Buch. Softcover
2001
Umfang: 33 S.
Format (B x L): 14, 1 x 22,4 cm
Gewicht: 64
Verlag: C.H.BECK
ISBN: 978-3-406-48632-6
Weiterführende bibliografische Daten
Das Werk ist Teil der Reihe: Schriften der Juristischen Studiengesellschaft Regensburg e. V.; Heft 24
Produktbeschreibung
Wann darf der Generalbundesanwalt extremistische Einzeltäter verfolgen?
Der versuchte Mord an zwei Vietnamesen in Eggesin (August 1999). Der Mord an einem Mosambikaner in Dessau (Juni 2000). Der versuchte Brandanschlag auf die Synagoge in Erfurt (April 2000). Generalbundesanwalt Kay Nehm hat bei diesen Straftaten die Verfolgung selbst übernommen und die Verfahrensübernahme auf § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a GVG (i.V. m. § 142a Abs. 1 GVG) gestützt. Diese Vorschrift sieht beim Vorliegen bestimmter, in einem Katalog aufgeführter Straftaten eine Übernahme der Strafverfolgung durch die Bundesanwaltschaft unter gewissen Voraussetzungen vor. Nehms Vorgehen blieb nicht ohne Kritik. Von Verfassungsbruch und von illegitimen Eingriffen in die Länderhoheit war die Rede. Der Bundesgerichtshof bestätigte im Dezember 2000 jedoch die Verfolgungspraxis des Generalbundesanwalts gegen extremistische Gewalttäter.
In diesem Essay setzt sich Kay Nehm nochmals mit der Reichweite der Verfolgungskompetenzen des Generalbundesanwaltes auseinander. Zugleich klärt er, inwieweit der Bundesgerichtshof Verfahrensübernahmen im Rahmen eines Revisionsverfahrens rechtlich überprüfen kann.
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