Olechowski

Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs, 12. Jahrgang, Heft 1/2022

Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

ISBN 978-3-7001-9222-0

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Bibliografische Daten

Fachbuch

Buch. Softcover

2022

Umfang: 154 S.

Format (B x L): 21 x 29,7 cm

Gewicht: 526

Verlag: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

ISBN: 978-3-7001-9222-0

Weiterführende bibliografische Daten

Produktbeschreibung

Die „Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs“ wurden als Zeitschrift der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs gegründet. Seit 2011 erscheinen die „BRGÖ“ zweimal jährlich sowohl in einer Printfassung als auch online; in der Regel ist ein Band einem besonderen Thema gewidmet, während der zweite Band vermischte Beiträge enthält.

Der aktuelle Band enthält vermischte Themen. J. Razim befasst sich mit Pfandrechten im Spätmittelalter, St. Rieder-Zagkla mit der Thematisierung der ehelichen Pflicht zum Geschlechtsverkehr bei Scheidungsverfahren zwischen 1783 und 1938, K. Beliznai Bódi mit der Wiederherstellung des ungarischen Zivilrechts durch die sog. Judexcurialkonferenz im Jahr 1861, E. C. Bodura mit den Pandektenvorlesungen des Krakauer Professors Friedrich Zoll. G. Kohl präsentiert „Juristische Katechismen“ als eine Erscheinungsform populärer Rechtskultur. Im Mittelpunkt des Beitrages von K. Staudigl-Ciechowicz steht die Entstehung des als „lex Starzynski“ bekannten Artikel 15, Absatz 9, Bundes-Verfassungsgesetz, der den Bundesländern eine eng begrenzte Kompetenz zur Erlassung zivil- und strafrechtlicher Normen gibt. A. Gamper befasst sich mit Problemen der (deutsch-)österreichischen Staatsgrenzen zwischen Gründung der Republik und Abschluss des Staatsvertrages von St. Germain 1919 und P. Techet beleuchtet die juristische Dimension des Skandals rund um die Aufführung von Schnitzlers „Reigen“ im Jahr 1921, der bis zu einer Anklage des Wiener Landeshauptmannes Jakob Reumann vor dem Verfassungsgerichtshof führte. Ein Bericht über die Tätigkeiten der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs sowie der Forschungsstelle für Rechtsquellenerschließung im vergangenen Jahr beschließt diesen Band.

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