Ernst Friesenhahn (1901-1984)
Ein Verfassungsjurist zwischen den Zeiten
Mohr Siebeck
ISBN 978-3-16-200762-9
Standardpreis
Bibliografische Daten
Ratgeber
Buch. Softcover
2026
Umfang: 560 S.
Format (B x L): 15.5 x 23.2 cm
Verlag: Mohr Siebeck
ISBN: 978-3-16-200762-9
Weiterführende bibliografische Daten
Das Werk ist Teil der Reihe: Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts
Produktbeschreibung
Die vorliegende juristische Biographie des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Ernst Friesenhahn würdigt erstmals umfassend sein Leben und Werk. Dafür hat Max Stötzel unter anderem Friesenhahns Nachlass im Bundesarchiv in Koblenz sowie Gerichtsakten des Bundesverfassungsgerichts zu denjenigen Verfahren ausgewertet, an denen Friesenhahn in seiner Amtszeit von 1951-1963 beteiligt war. Dabei ergibt sich das Bild eines Verfassungsjuristen, der nachdem er im Jahr 1928 unter Carl Schmitt promovierte und später mit ihm brach als gläubiger Katholik aus der Zeit des Nationalsozialismus weitestgehend unbeschadet herausgekommen war. Friesenhahn gehört zu jenen Personen, die auf die Entwicklung der deutschen Staatsrechtswissenschaft in der Nachkriegszeit vor allem auf dem Gebiet des Verfassungsprozessrechts einen erheblichen Einfluss ausgeübt und ihren Beitrag dazu geleistet haben, dass das im Grundgesetz so prominente Ziel, einen Rechtsstaat aufzubauen, kein hohles Versprechen blieb. Er trat dabei für einen Rechtspositivismus ein, der weder steril noch unhistorisch war, sondern jederzeit wirklichkeitszugewandt und lebensnah blieb. Am Bundesverfassungsgericht sorgte er als Professorenrichter dafür, dass die Urteile des Zweiten Senats widerspruchsfrei und stringent argumentiert waren. An bedeutenden Verfahren in der Adenauer-Ära etwa zum EVG-Vertrag, dem Reichskonkordat oder dem Deutschland-Fernsehen war er maßgeblich beteiligt. Als Präsident des Deutschen Juristentages (1962-1966) und als Vorsitzender der Deutschen Staatsrechtslehrervereinigung (1968 und 1969) prägte er die Debatten der Bundesrepublik zum Verfassungsrecht mit und trat aufgrund seiner eigenen Lebenserfahrungen glaubhaft für eine Aufarbeitung des nationalsozialistischen Unrechtsregimes ein. Als Mitbegründer des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands erwarb er sich auch auf diesem Rechtsgebiet bleibende Verdienste.
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