WALHALLA Fachverlag
Der WALHALLA Fachverlag ist mit klassischen Loseblatt- und Buchprodukten sowie elektronischen Publikationen (CD-ROMs, Online-Dienste) führend im Bereich Recht, Wirtschaft, öffentliche Verwaltung, Soziale Arbeit und Bundeswehr.
Wissen für die Praxis: Die Titel des WALHALLA Fachverlags bieten kompaktes Fachwissen für die täglichen Probleme und wertvolle Informationen zu den Grundlagen beruflichen Handelns. Akademisch-trockene Theorien haben Sie dabei nicht zu befürchten. Unsere Autoren bieten Ihnen konkrete Zahlen und harte Fakten. Fachlich auf neuestem Stand berücksichtigen sie gesellschaftliche Entwicklungen genauso wie wirtschaftliche Trends - übersichtlich, praxisorientiert und leicht verständlich.
WALHALLA-Titel sind für Menschen konzipiert, deren Zeit kostbar ist. Für Leser, die die Unterstützung professioneller Experten suchen. Kurzum für Menschen, die weiterkommen wollen.
Das 23,9 Milliarden Euro-Ergebnis der TV-L Tarifrunde 2023
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der Länder erhalten neben einer Inflationsausgleichszahlung von 3.000 Euro eine Gehaltssteigerung von 200 Euro ab 1. November 2024 und weiteren 5,5 Prozent ab 1. Februar 2025.
Tarifabschluss in Inflationszeiten
Am 9. Dezember 2023 einigten sich die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di) mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) als Arbeitgeberverband, der alle Bundesländer außer Hessen angehören, auf ein Tarifergebnis für die kommenden zwei Jahren (Laufzeit bis 31. Oktober 2025).
Wegweiser für die Länderrunde war die im Frühjahr 2023 stattfindende TVöD-Tarifrunde für die Beschäftigen bei Bund und Kommunen, was sich sowohl in identischen Forderungen der Gewerkschaften („10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 500 Euro mehr“) als auch im gefundenen Kompromiss widerspiegelte.
Am Ende zeigten sich alle zufrieden: Die Arbeitgeber, die die Entgelterhöhungen auf mehrere Haushaltsjahre verteilen können, und die Gewerkschaften, die mit dem Gehaltsplus eine wettbewerbsfähige Bezahlung sehen und für ihre Mitglieder erreicht haben, ihre inflationsbedingten Reallohnverluste größtenteils auszugleichen.
Einzelheiten des Gehaltpakets
Nach dem gesondert vereinbarten „Tarifvertrag Inflationsausgleich“ erhalten Beschäftigte, die unter den TV-L fallen, eine Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro, die ab Dezember 2023 frühestmöglich ausbezahlt werden soll. Mit den Gehältern von Januar 2024 bis Oktober 2024 wird eine weitere monatliche Sonderzahlung in Höhe von 120 Euro geleistet.
Der sich so ergebende Gesamtbetrag von insgesamt 3.000 Euro ist steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei und stellt kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt dar.
Bei Auszubildenden, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten belaufen sich die Beträge auf 1.000 Euro (Einmalzahlung) und 50 Euro (Sonderzahlungen zum monatlichen Entgelt).
Zum 1. November 2024 werden die Entgelte um einen Betrag von 200 Euro angehoben. Zum 1. Februar 2025 wird der bereits erhöhte Betrag um weitere 5,5 Prozent angehoben. Wird dabei keine Mindesterhöhung von 340 Euro erreicht, wird der zum 1. Februar der Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
Die Entgelte der Nachwuchskräfte werden zu den beiden Zeitpunkten zuerst um 100 Euro und dann um weitere 50 Euro erhöht.
Strukturelle Änderungen
Punktuelle Verbesserungen wurden für Beschäftige im Pflege- und Gesundheitsbereich beschlossen, für die Zulagen neu eingeführt bzw. deutlich erhöht worden sind. Im Sozial- und Erziehungsdienst fallen besondere Stufenlaufzeiten weg, was zu einem schnelleren Stufenaufstieg und somit höheren Gehältern führt.
Neu wurde eine unbefristete Übernahme von Auszubildenden vereinbart, die ihre Ausbildung mit mindestens der Note „Befriedigend“ abgeschlossen haben, sofern dienstlicher Bedarf besteht und kein persönlicher bzw. verhaltensbedingter Grund entgegensteht. Das soll einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes darstellen.
Übertragung auf die Besoldungsgesetze der Länder
Üblicherweise erfolgt im Anschluss an das Tarifergebnis eine zeit- und inhaltsgleiche Anpassung der Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten einschließlich der Versorgungsempfänger (bzw. Pensionäre). Auch hier wird eine Einkommenssteigerung vorgenommen, die zwischen 8 und 16 Prozent liegt.
Jürgen Grünling, Lektor, Walhalla Fachverlag