Klimaaktionärsaktivismus
Zivilgerichte als Kontrollinstanz unternehmerischer Klimatransformationspläne bei Aktionärsklimaklagen
Mohr Siebeck
ISBN 978-3-16-200919-7
Standardpreis
Bibliografische Daten
Fachbuch
Buch. Softcover
2026
Umfang: 266 S.
Format (B x L): 15,5 x 23,2 cm
Verlag: Mohr Siebeck
ISBN: 978-3-16-200919-7
Produktbeschreibung
Anna-Lena Vogt untersucht am Beispiel der zwischen 2024 und 2026 in Art. 22 der Corporate Sustainability Due Diligence Directive vorgesehenen Klimaplanpflicht, wie unternehmerische Klimaverantwortung in das deutsche Aktienrecht und die Corporate Governance der Aktiengesellschaft eingebettet und auf Initiative von Aktionären zivilgerichtlich kontrolliert werden kann. Ihre zentrale These lautet, dass gesetzliche Klimapflichten zur Verfolgung des 1,5-Grad-Ziels weder auf Berichts- und Planungsanforderungen reduziert noch uneingeschränkter unternehmerischer Entscheidungsfreiheit überlassen werden dürfen. Ausgangspunkt ist die Verrechtlichung von Vorstandspflichten durch europäische Klimasorgfaltspflichten, die neue Anknüpfungspunkte für Aktionärsklimaklagen schafft. Aktionäre verfügen zwar nur über begrenzte unmittelbare Gestaltungsmöglichkeiten, können jedoch insbesondere durch die Anfechtung von Entlastungsbeschlüssen eine gerichtliche Kontrolle gesetzlicher Klimapflichten anstoßen. Zur Bestimmung der gerichtlichen Kontrolldichte verbindet die Untersuchung eine aktien- und gesellschaftsrechtliche Analyse mit einem normativen und einem institutionellen Ansatz. Während der normative Ansatz den Umfang der gerichtlichen Überprüfbarkeit anhand der unternehmerischen Entscheidungsspielräume bestimmt, orientiert sich der institutionelle Ansatz an der funktionellen Eignung und den Funktionsgrenzen der Zivilgerichte als Kontrollinstanz. Die Autorin zeigt, dass der Klimatransformationsplan eine gesetzliche Pflichtaufgabe des Vorstands darstellt. Klimaneutralität begründet dabei keine unbedingte Erfolgspflicht, Emissionen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt auf null zu reduzieren, sondern eine ergebnisbezogene Berücksichtigungspflicht, die ernsthafte, angemessene und verhältnismäßige Transformationsbemühungen verlangt. Die Business Judgment Rule schließt eine inhaltliche Prüfung des Klimaplans nicht aus geboten ist vielmehr eine Vertretbarkeitskontrolle, die wissenschaftliche Grundlagen, Emissionsbilanz, Reduktionspfade und die Gesamtausrichtung des Plans einbezieht, ohne eigene Zweckmäßigkeitsentscheidungen des Gerichts zuzulassen. Damit systematisiert die Arbeit die Schnittstelle zwischen Klimaschutz, Aktienrecht und Zivilprozess und entwickelt einen Maßstab für künftige Klimaplanpflichten in Deutschland und der Europäischen Union.
Autorinnen und Autoren
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