Hessisches Waldgesetz
Loseblattwerk mit 11. Aktualisierung
Kommunal- und Schul-Verlag
ISBN 978-3-86115-402-0
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Bibliografische Daten
Kommentar
Loseblatt. Im Kunststoffordner
Loseblattwerk mit 11. Aktualisierung. 2016
Umfang: Rund 412 S.
Format (B x L): 16,5 x 23,5 cm
Gewicht: 1400
Stand: Juli 2016
Verlag: Kommunal- und Schul-Verlag
ISBN: 978-3-86115-402-0
Produktbeschreibung
Der Wald ist aufgrund seiner vielfältigen Wirkungen, die er für Menschen, Tiere, Pflanzen und Klima ausübt, eine wichtige Lebensgrundlage und bestimmender Faktor für Landschaft und Umwelt.
Die jüngste Novelle des Gesetzes vom 27.6.2013 brachte nicht nur eine Namensänderung, das Gesetz heißt jetzt Hessisches Waldgesetz, sondern auch eine umfassende Neustrukturierung des Gesetzesaufbaus und zahlreicher Einzelbestimmungen. Damit wird dem Rechnung getragen, dass die gesetzgeberischen Zuständigkeiten durch eine Änderung des Grundgesetzes verändert wurden. Diejenigen Dinge, die im Bundeswaldgesetz abschließend geregelt wurden, müssen im Landesrecht nicht mehr behandelt werden. War die ältere forstliche Gesetzgebung durch eine hohe Regelungsdichte und Genehmigungsvorbehalte durch die Forstbehörden gekennzeichnet, so ist im neuen Gesetz eine deutliche Liberalisierung des Verhältnisses zwischen den Behörden und den kommunalen und privaten Waldbesitzern festzustellen. Dadurch wird das Gesetz vereinfacht und gestrafft.
Das Bedürfnis der Bevölkerung, den Wald als Erholungsraum zu nutzen, hat sich in den letzten Jahren ebenso verstärkt wie das Interesse des Naturschutzes, den Wald als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu erhalten. Nicht zuletzt ist und bleibt der Wald wichtiges Wirtschaftsgut seiner Eigentümer und Arbeitsplatz für viele Arbeitnehmer und nachgelagerte Industrien. Dem Gesetzgeber fiel damit die Aufgabe zu, die vielfältigen Ansprüche von Gesellschaft und Naturschutz, Eigentümern und Arbeitnehmern sowie der Nutzung des sich selbst regenerierenden Rohstoffs Holz gegeneinander abzuwägen und für einen Ausgleich zu sorgen.
Im Jahr 2014 hat der Landtag das Hessiches Waldgesetz in einem Paragrafen erneut geändert: Die Verschärfung und Präzisierung des Bestimmungen über die Ausweisung, Erhaltung und nur im äußersten Fall zulässigen Aufhebung des Bannwaldes verdeutlicht die Bedeutung der Walderhaltung in Hessen.
In einem praxisdienlichen Anhang sind wichtige Bundesgesetze, Richtlinien des Rates der europäischen Gemeinschaft, Landesgesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften abgedruckt.
Autorinnen und Autoren
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Hersteller
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