Strafrestaussetzung und § 57 Abs. 6 StGB
Die Weigerung des Verurteilten zur Preisgabe von Tatvorteilen als überzeugender Versagungsgrund?
Duncker & Humblot
ISBN 978-3-428-19820-7
Standardpreis
Bibliografische Daten
Fachbuch
Buch. Softcover
2026
4 s/w-Tabelle.
Umfang: 400 S.
Format (B x L): 23.1 x 15.5 cm
Gewicht: 606
Verlag: Duncker & Humblot
ISBN: 978-3-428-19820-7
Weiterführende bibliografische Daten
Das Werk ist Teil der Reihe: Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge
Produktbeschreibung
Erlangen Straftäter durch oder für ihre Straftat Vermögensvorteile und machen sie zu deren Verbleib keine, unzureichende oder gar falsche Angaben mit der Folge, dass diese dem staatlichen Zugriff entzogen werden, führt dies in Fällen vollstreckter Freiheitsstrafen häufig zur Versagung der Reststrafenaussetzung. Das gilt gemäß § 57 Abs. 6 StGB selbst dann, wenn eine günstige Sozialprognose i. S. des § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB gestellt werden kann. Hierdurch soll verhindert werden, dass sich Straftaten lohnen und Anreize für potenzielle Nachahmer geschaffen werden. So nachvollziehbar diese Regelung erscheinen mag, wird hierdurch namentlich die mit § 57 Abs. 1 StGB – auch im Interesse der Allgemeinheit – intendierte spezialpräventive Zwecksetzung unterminiert. Da sich § 57 Abs. 6 StGB aus Sicht des Autors in der Praxis als ungeeignet zur Abschöpfung inkriminierten Vermögens erweist und die mit der Norm verbundenen Nachteile deutlich überwiegen, plädiert er für deren Aufhebung.
Autorinnen und Autoren
Produktsicherheit
Hersteller
Duncker & Humblot GmbH
Carl-Heinrich-Becker-Weg 9
12165 Berlin, DE
info@duncker-humblot.de
BÜCHER VERSANDKOSTENFREI INNERHALB DEUTSCHLANDS

